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Geprüfte/r Industriefachwirt/in (IHK) in 25 TagenZielDie Aufstiegsfortbildung „Geprüfte/r Industriefachwirt/Industriefachwirtin (IHK)“ hat sich in den letzten Jahren zu einem in der Wirtschaft anerkannten Sprungbrett für Mitarbeiter in Industrieunternehmen aller Größenordnungen entwickelt. Der Lehrgang baut auf Ihren praktischen Berufserfahrungen auf und versetzt Sie in die Lage, Leitungs- und Führungsaufgaben in allen Bereichen eines Industrieunternehmens zu übernehmen.
Wir halten dabei die Verordnung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte/r Industriefachwirt/in (IHK)" vom 25.06.2010 exakt ein. Inhalt
Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist erst nach Ablegen der ersten Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" möglich. Nach bestehen der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" sind Sie vom schriftlichen Teil der sogenannten Ausbilderprüfung (berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse gemäß AEVO) befreit. Ihr Vorteil: ZulassungsvoraussetzungenAm Seminar kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der seine Kenntnisse erweitern will. Wer auch die Prüfung vor der IHK ablegen will muss folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: (1) Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriefachwirtes“ und einer „Geprüften Industriefachwirtin“ nach § 1 Absatz 2 haben. (4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall vor Lehrgangsbeginn durch die IHK schriftlich bestätigen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Ansprechpartner bei der IHK für die Zulassung und Prüfungsfragen: IHK Schwaben: Fr. Steinbach, Tel: 0821 3162-322 IHK Bayreuth: Fr. Orlet, Tel: 0921 886-199 IHK Dresden: Fr. Wielobinski, Tel: 0351 2802-611 IHK Frankfurt a. Main: Fr. Brieskorn, Tel: 069 2197-1398 IHK Hannover: Fr. König, Tel: 0511 3107-304 IHK Rhein-Neckar: Fr. Maucher, Tel: 0621 1709-159 IHK München: Fr. Deichstetter, Tel: 089 5116-1232 IHK Nürnberg: Fr. Gicklhorn, Tel: 0911 1335-252 IHK Stuttgart: Fr. Siegl, Tel: 07151 95969-35 IHK Würzburg: Hr. Schmitt, Tel: 0931 4194-384 TermineDer Lehrgang Geprüfte/r Industriefachwirt/in (IHK) bereitet die Teilnehmer in 25 Seminartagen auf die IHK-Abschlussprüfung vor.
Lehrgangsgebühr
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![]() Garantien Vertrauens-Garantie Preis-Garantie Lernflatrate Qualitätsgarantie Kurs-Garantie Kündigungs-Garantie |
