Ausbildung der Ausbilder (IHK)

Ausbildung der Ausbilder (IHK) in 4 Kurstagen nach AEVO

Damit Sie ein erfolgreicher Ausbilder werden, ist also nicht nur berufsbezogenes Wissen gefragt, sondern auch dieses Wissen anschaulich weitergeben zu können. Sie kontrollieren außerdem den Ausbildungserfolg und organisieren den Ausbildungsablauf um Ihren Azubi erfolgreich durch seine/ihre Ausbildung zu begleiten.

Mit unserem Kurs Ausbildung der Ausbilder bereiten wir Sie auf beide Prüfungsteile der IHK vor. Die Prüfung selbst wird dann von Ihrer IHK vor Ort abgehalten. Der Ausbilderschein kann bei uns als Vollzeitkurs unter der Woche, als Abendkurs oder auch als Wochenendkurs besucht werden. Als Unterrichtsvarianten bieten wir den Kurs "Ausbildung der Ausbilder" vor Ort (Präsenzunterricht), den Unterricht über einen Live-Stream und auch den Hybridunterricht an (es kann flexibel gewählt werden, ob vor Ort oder via Live-Stream teilgenommen wird).
Den Hybridunterricht bieten aktuell die Akademien in Augsburg, Bamberg, Frankfurt am Main (Hanau), München und Nürnberg an.

Die Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder entspricht auch der Meisterprüfung Teil 4.

Die Investition in berufsbildende Maßnahmen von Nachwuchskräften ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft Ihres Unternehmens. Wer Auszubildenden eine gute Ausbildung bieten will, muss auch über qualifizierte Ausbilder verfügen. Diese müssen neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.


Zudem ist die Ausbilder-Prüfung bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Die Ausbildereignungsprüfung ist daher nicht nur ein anerkanntes Gütesiegel für Ihr Personal, sondern für Ihr ganzes Unternehmen.

Die Ausbildung und Qualifizierung von (Nachwuchs-) Fachkräften, ist eine wichtige Aufgabe in jedem Unternehmen. Durch den demografischen Wandel muss jedes Unternehmen eine entsprechende Vorsorge treffen und geeignetes Personal fortbilden.

Für erfahrene Mitarbeiter, die Ihr Wissen weitergeben möchten, ist die Ausbildung von Auszubildenden eine spannende und verantwortungsvolle neue Aufgabe. Für die Auszubildenen der erste große Schritt im Berufsleben.
Mit der richtigen Fortbildung und Ausbildung, steht einer erfolgreichen beruflichen Laufbahn nichts mehr im Wege.

Die Handlungsfelder des Lehrgangs Ausbildung der Ausbilder IHK richten sich nach dem DIHK-Rahmenplan und der Ausbilder-Eignungsverordnung.

Der Ausbilder-Kurs ist in folgende vier Handlungsfelder unterteilt:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen

Ein weiterer Bestandteil des Lehrgangs Ausbildung der Ausbilder (AdA) IHK ist die Vorbereitung auf die praktische Prüfung, die in Form einer Präsentation oder einer Unterweisung einer Ausbildungssituation erfolgen kann.

Der Lehrgang Ausbildung der Ausbilder (AdA) IHK deckt alle Inhalte des Rahmenstoffplanes ab. Jeder Teilnehmer hat die Gelegenheit, seine Präsentation oder praktische Unterweisung im Lehrgang zu üben. Der Ausbilderschein entspricht außerdem der Meisterprüfung Teil 4.

Für die Teilnahme an der Prüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.

Der Teilnehmer hat mit erfolgreicher Prüfung den Nachweis, dass er die erforderlichen arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt. Zum Ausbilden muss der jeweiligen IHK bzw. dem Ausbildungsberater noch die erforderliche fachliche Kompetenz und Berufspraxis dargelegt werden.

4 Kurstage/-einheiten oder 8 Kurstage/-einheiten (Abendkurs)

Begabtenförderung
Begabte Menschen bis 25 Jahre, die bereits eine Berufsausbildung haben, aber noch mehr aus ihrem Beruf machen wollen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen „Begabtenförderung“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Unter www.begabtenfoerderung.de erfahren Sie mehr. Mehr erfahren Sie auch bei der Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war, oder bei den Ausbildungsberatern bei Ihrer IHK."

Bildungszeit Baden Württemberg
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.
Alle Infos finden Sie unter folgendem Link: www.bildungszeit-bw.de

Finanzierung
Studiengebühren sind seit dem 15.07.2009 steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der Gesetzgeber hat einen wichtigen Artikel des SGB IV geändert:
Artikel 9i Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV):
§ 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen
(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
(15) vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind.
Wenn der Betrieb sein Eigeninteresse dokumentiert (z.B. durch Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei Eigenkündigung) nimmt die Finanzverwaltung keinen geldwerten Vorteil an. Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet hat, die Gebühren des Studiums zu übernehmen. (OFD Karlsruhe 10.10.2007, S.2222.7/147- St.146)
*Diese Ausführung stellt keine Steuerberatung i.S. des StBerG dar. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater!"

 

Förderungsmaßnahmen des Bundes
Durch die Bildungsprämie belohnt der Bund die Eigeninitiative: Investitionen in die eigene Weiterbildung werden staatlich unterstützt.

Prämiengutschein Teilnehmer:
Wie wird gefördert?

  • 50%, max. 500,- EUR vom der Weiterbildungsmaßnahme
  • (50% max. 1000,-EUR  - Maßnahme DARF NICHT MEHR KOSTEN!!! in den Bundesländern S, SA, SH und RP)

Wer wird gefördert? - Voraussetzungen

  • min 15 Stunden/Woche berufstätig
  • max. 20.000 EUR Jahreseinkommen (zusammen veranlagt max. 40.000 EUR/Jahr)

Zu beachten:

  • muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden
  • Rechnung darf noch nicht erstellt worden sein
  • vor Bezahlung der Weiterbildung
  • Arbeitgeber darf sich nicht finanziell an der Weiterbildung beteiligen

Spargutschein (Weiterbildungssparen) Teilnehmer:
Wie wird gefördert?

  • vorzeitige, unschädliche Entnahme aus dem nach dem VermBG angesparten Guthaben ermöglicht die Entnahme aus angespartem Guthaben, ohne dass dadurch Arbeitnehmersparzulage verloren geht

Voraussetzungen

  • unabhängig vom Einkommen, Alter und aktuellem Erwerbsstatus
  • entsprechendes Guthaben muss vorhanden sein

Zu beachten:
1) Informationen bei Finanz- oder Anlageinstitut einholen
2) Prämienberatung bei Beratungsstelle
3) Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme
4) vorzeitige Entnahme des Guthabens
WICHTIG: Guthaben muss innerhalb von 3 Monaten nach Entnahme zur Rechnungsbegleichung beim Weiterbildungsanbieter verwendet werden!

Gut zu wissen:

  • auch möglich, wenn der Kurs bereits begonnen hat
  • zum Zweck der beruflichen Weiterbildung kann auch das Ansparguthaben des Ehepartners verwendet werden
  • Spargutschein kann zusammen mit Prämiengutschein kombiniert werden
  • kann für Weiterbildungen mit Kosten in beliebiger Höhe eingesetzt werden
Warum kein Fernstudium oder Fernlehrgang bequem von zu Hause?

Bei uns können Sie die Vorteile des Präsenzunterrichts mit den Vorteilen eines Online-Lehrgangs kombinieren. Alle Lehrgänge finden sowohl Online, als auch hybrid (Kombination Präsenz / Online) statt.

Weiterbildung "Ausbildung der Ausbilder" nach der neuen Ausbilder-Eignungsverordnung - was steckt dahinter?

Wer einen junge Menschen ausbilden will, braucht die entsprechende Qualifikation, die in unserem Lehrgang kompakt und leicht verständlich vermittelt wird. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt an vier Kurstagen. Den Ausbilderschein können Sie in Vollzeitkursen während der Woche oder auch in Wochenendkursen machen. Auch Abendkurse sind möglich.

Werden auch Fragen zur Berufsschule behandelt?

Die Berufsschule ist ein Partner im dualen System der Berufsausbildung und wird deshalb im Rahmen der AEVO-Kurse behandelt.

Sind für die Teilnahme am Lehrgang besondere Voraussetzungen notwendig?

Nein, Sie können ohne besondere Voraussetzungen am Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" teilnehmen. Individuelle Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0800 466 5 466.

Zählt der Lehrgang als Weiterbildung für den Arbeitgeber während der Arbeitszeit?

Das ist ganz unterschiedlich. Deshalb bieten wir den berufsbegleitenden AEVO-Lehrgang auch unter der Woche, an Wochenenden und als Abendkurse an.

Für die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen?

Das ist richtig. Nach der neuen AEVO Verordnung kann jeder diese Prüfung bei der IHK ablegen. Besondere Voraussetzungen, wie etwa langjährige theoretische und praktische Erfahrung im Betrieb sind nicht mehr notwendig.

Wie sind die Bestehensquoten in der Ausbilderprüfung bei der IHK?

Die Bestehensquoten unserer Teilnehmenden sind bei der Ausbilderprüfung vor der IHK sehr hoch. Wir üben sowohl Aufgaben für die schriftliche Prüfung (die als Multiple Choice durchgeführt wird), als auch für die mündliche Prüfung, die in Form einer Unterweisung oder Präsentation mit anschließendem Fachgespräch durchgeführt wird.
Die Bestehensquoten der letzten Jahre lagen, über alle Lehrgänge gerechnet, bei ca. 97-98 Prozent.

Warum sollte ich Ausbilder werden?

Jede Führungsfunktion ist mit Personalverantwortung verbunden. Das Thema Ausbildung von Auszubildenden ist hier ein wichtiges Element. Deshalb sollte jede Führungskraft (und alle, die einen beruflichen Aufstieg anstreben) eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben.

Habe ich eine Ausbildereignung auch ohne vorausgegangene Berufsausbildung?

Ausbildungsvoraussetzungen sind der fachliche Nachweis und berufspädagogische Kenntnisse, sowie persönliche Eignung. Sie sind fachlich dann geeignet, wenn Sie entweder einen entsprechenden Ausbildungsberuf erlernt haben, oder mehrjährige Erfahrung nachweisen können. Ein genauer Tätigkeitsnachweis kann je nach Einzelfall gefordert werden. Die Handelskammern prüfen das individuell bei der Anmeldung.

Ein 4-Tage Lehrgang für die Vorbereitung erscheint mir kurz, ist das schaffbar?

Ja, die Vorbereitungszeit reicht völlig aus. Jeweils zwei Tage werden als spezielle Vorbereitung auf die schriftliche und zwei für die mündliche Prüfung genutzt. Auf diese Weise lässt sich die Weiterbildung deutlich schneller durchführen.

Warum ist es wichtig über diese berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse informiert zu sein?

In manchen Unternehmen sitzt der Frust mit Auszubildenden, die scheinbar "unfähig" sind, tief. Das kann aber auch daran liegen, dass das Wissen in der Ausbildung nicht richtig weitergegeben wurde. Die AEVO-Prüfung kann es Ihnen also ermöglichen die Leistung und den Spaß an der Arbeit zu erhöhen und qualifiziert auf die gestellten Fragen Ihrer Azubis zu reagieren.

Die Prüfung besteht aus einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung.
Die praktische Prüfung erfolgt in Form einer Präsentation oder eines Lehrgespräches.

In der Präsentation wird dargestellt, wie berufliche Kenntnisse vermittelt werden, ohne dass hierbei eine echte Unterweisung stattfinden würde. Im Anschluss folgt ein Fachgespräch. Hier sind praktische Fragen zur Berufsausbildung gefragt.

Die schriftliche Prüfung wird bei einigen Industrie- und Handelskammern im Rahmen einer Multiple-Choice Prüfung abgelegt.

Fragen zum Vorbereitungslehrgang "Ausbilderschein" bei carriere & more: Tel: 0800 466 5 466

Ansprechpartner bei der IHK für Prüfungsanmeldung und Fragen zur Prüfung:

Augsburg (Schwaben): Hr. Preßl, Tel: 0821 3162-321
Bamberg, Bayreuth (Oberfranken): Fr. Kaptein, Tel. 0921 886-205
Bielefeld (Ostwestfalen): H. Gaszczak 0521 554 124
Berlin: Frau Vanessa Moldenhauer 030 31510-555
Bremen: Frau Katrin Ristau 0421 3637 - 265
Bottrop, Recklinghausen, Coesfeld, Münster (Nord Westfalen): Frau Cathrin Abbenhaus 0251 707 291
Chemnitz: Fr. Ulbrich, Tel: 0371 6900 1433
Dresden: Fr. Walter, Tel: 0351 2802-519
Dortmund: Hr. Bals, Tel: 0231 5417-208
Düsseldorf: Fr. Radtke, Tel: 0211 3557-356
Erfurt: Fr. Miehlich, Tel: 0361 3484-172
Essen: Fr. Tenoth, Tel: 0201 1892-181
Esslingen-Nürtingen: Herr Greiner 07022 3008-8615
Frankfurt am Main: Hr. Wehrheim, Tel: 069 2197-1588
Fulda: Fr. Massaccesi, Tel: 0661 284-48
Hanau: Fr. Ehser, Tel: 06181 9290-8341
Hannover: Herr Siegfried Baum 0511 3107 287
Hamburg: Service Center 040 36138138
Ingolstadt: Fr. Demharter, Tel: 0841 93871-21
Krefeld, Mönchengladbach, Neuss (Mittlerer Niederrhein): Fr. Schlösser, Tel: 02151 635-455
Köln: Herr Franz-Josef Paulus 0221 1640 6836
Leipzig: Hr. Schermuck, Tel: 0341 1267 1367
Magdeburg: Hr. Kischke - Telefon 0391 5693-233
Mannheim, Heidelberg (Rhein-Neckar): Fr. Tempel, Tel: 0621 1709-858
Mainz, Zweibrücken (Pfalz): Frau Susan Ebersmann 0621 5904 1751
München: Fr. Rau, Tel: 089 5116-1531
Nürnberg: Fr. Espenhayn, Tel: 0911 1335-123
Passau (Niederbayern): Fr. Gahbauer,Tel: 0851 507-140
Paderborn + Höxter (Ostwestfalen): J. Maass 0521 554 242
Potsdam: Frau Jutta Lambrecht 0331 2786-277
Regensburg: Fr. Bodem, Tel: 0941-5694-283
Rosenheim: Fr. Wagner, Tel: 08031 2308-340
Stuttgart: Fr. Marcusanu, Tel: 0711 2005-1275
Wiesbaden: Hr. Krabler Tel: 0611 1500-163
Würzburg: Fr. Schmitz, Tel: 0931 4194-338

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