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Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) in 25 TagenZielDer sich dynamisch entwickelnde Sozial- und Gesundheitsmarkt stellt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue Herausforderungen, vor allem im Bereich der Führung und des Managements. Die in diesem Lehrgang erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren die Teilnehmer/innen, für anspruchsvolle Aufgaben in Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, sowie für Beratungs- und Managementtätigkeiten in Verbänden, bei Krankenkassen oder Versicherungen. InhaltWirtschaftsbezogene Qualifikationen
Achtung! Alle aktuellen Informationen zum Lehrgang Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen bei www.twitter.com! ZulassungsvoraussetzungenAm Seminar kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der seine Kenntnisse erweitern will. Wer auch die Prüfung vor der IHK ablegen will muss folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
1. die abgelegte Prüfung der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatz 1 Nummer 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts im Sozial- und Gesundheitswesen / einer Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen gemäß § 1 Absatz 2 haben. (4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall vor Lehrgangsbeginn durch die IHK schriftlich bestätigen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Ansprechpartner bei der IHK für die Zulassung und Prüfungsfragen:
IHK Schwaben: Fr. Edel, Tel: 0821 3162-321 IHK Bayreuth: Fr. Meister, Tel: 0921 886-197 IHK Dresden: Fr. Wielobinski, Tel: 0351 2802-611 IHK Frankfurt a. Main: Fr. Heister, Tel: 069 2197-1409 IHK Hannover: Hr. Schlote, Tel: 0511 3107-317 IHK Rhein-Neckar: Fr. Stumpf, Tel: 0621 1709-250 IHK München: Fr. Posch, Tel: 089 5116-1265 IHK Nürnberg: Fr. Heim, Tel: 0911 1335-281 IHK Stuttgart: Fr. Berner, Tel: 0711 2005-1339 IHK Würzburg: Hr. Schmitt, Tel: 0931 4194-384 TermineDer Lehrgang Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) bereitet die Teilnehmer in 25 Seminartagen auf die IHK-Abschlussprüfung vor.
LehrgangsgebührPreis:
2.985,00 EUR (ohne AdA)
3.130,00 EUR (mit AdA) (Ratenzahlung ohne Aufpreis möglich) inkl.
kompletter Seminarunterlagen, die speziell für diesen Lehrgang erarbeitet wurden
inkl.
Karteikartensystem als Lernhilfe zur Prüfungsvorbereitung
inkl.
Audio-Skript auf CD zur perfekten Stoffwiederholung
inkl.
aller Seminargetränke
(zzgl. Prüfungsgebühr der IHK)
kostenloser Probeunterricht: |
![]() Garantien Vertrauens-Garantie Preis-Garantie Lernflatrate Qualitätsgarantie Kurs-Garantie Kündigungs-Garantie |
