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Finanzierung und Förderung![]() Können Sie sich vorstellen, dass Sie von einer beruflichen Fortbildung auch finanziell profitieren? Wenn Sie sich etwa als Geprüfte/r Betriebswirt/in (IHK) oder auch als Fachwirt/in (IHK) bewerben, könnten Sie dann 100 € pro Monat mehr verdienen? Wenn Sie das für realistisch halten, dann lassen Sie uns einmal hochrechnen: Das machte dann pro Jahr 1.200 € mehr. Diese 1.200 € pro Jahr bekommen Sie nun bis zu Ihrer Rente– sagen wir einmal noch 30 Jahre – durch Ihren Abschluss mehr. Glauben Sie, dieses Geld könnten Sie zu einem Zinssatz von 2 Prozent anlegen? Mit ein paar kleinen mathematischen Rechnungen ergibt sich aus 3.100 EUR 48.681,70 EUR. Sie haben recht: Glauben ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb hier die Formel:
Die Rechnung lernen Sie im Übrigen im Lehrgang „Geprüfte/r Betriebswirt/in (IHK)“. Dann werden Sie sehen, wie einfach das ist. Ein tolles Ergebnis, oder? Wenn Sie jetzt die Ausgangsdaten nur ein bisschen verbessern können, zum Beispiel auf 200 € mehr pro Monat und einen Anlagezins von 4 Prozent, dann ergibt dies schon 134.603,85 €. Und wer noch 5 Jahre länger arbeitet, hat schon 176.765,34 €. Aber selbst bei der ersten, vorsichtigen Rechnung macht sich Ihr Betriebswirt in 2,5 Jahren bezahlt. Mit Meister- Für alle Lehrgänge bei carriere & more ist eine monatliche Ratenzahlung ohne Aufpreis möglich. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung bei der beruflichen Weiterbildung: Begabtenförderung
Meister BAföG
Steuererleichterung*Für eine Weiterbildung gibt es Geld vom Finanzamt! Der Staat fördert die berufliche Weiterbildung auch durch steuerliche Erleichterungen. Die im Zusammenhang mit einer Weiterbildung anfallenden Aufwendungen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, da die Qualifizierung eine Fortbildung in einem ausgeübten Beruf darstellt. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, wie z.B.
können Sie steuerlich geltend machen. Dies kann, je nach individuellem Steuersatz, eine Steuerrückerstattung von über 1.000 Euro ergeben! ¹Die Fahrtkosten können pauschaliert (0,30 € je gefahrenen Kilometer) oder, da es sich nicht um eine "regelmäßige Arbeitsstätte" handelt, auch die tatsächlichen Kosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden (Bundesfinanzhof München Az: VI 66/05) Teilweise oder vollständige Übernahme der Lehrgangskosten durch den Arbeitgeber*Bei einer beruflichen Weiterbildung fördern immer mehr Arbeitgeber das Engagement ihrer Mitarbeiter und übernehmen die Lehrgangskosten teilweise oder sogar komplett. Hier gibt es eine interessante Neuregelung (OFD Rheinland, Verfügung vom 28.07.2009, S 2332 - 1014 - St212) Eine steuerfreie Übernahme, bzw. Erstattung durch den Arbeitgeber wird nicht mehr zwingend als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen. Wer eine Weiterbildung, z.B. zum/zur "Geprüfte/n Wirtschaftsfachwirt/in IHK" oder "Geprüfte/n (Technische/n) Betriebswirt/in IHK" macht, bei der der Arbeitgeber die Übernahme oder Kostenersatz zugesagt hat, muss den Wert nicht mehr der Steuer unterwerfen. Hierzu macht der Arbeitgeber auf der ihm vorgelegten Originalrechnung einen Vermerk über die Höhe der Kostenübernahme und nimmt eine Kopie mit zum Lohnkonto. Finanzierung*Studiengebühren seit 15.07.2009 steuer- und sozialversicherungsfrei Der Gesetzgeber hat einen wichtigen Artikel des SGB IV geändert: Artikel 9i Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen: (1. - 14)... Neu: 15. vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind. Wenn der Betrieb sein Eigeninteresse dokumentiert (z.B. durch Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei Eigenkündigung) nimmt die Finanzverwaltung keinen geldweten Vorteil an. Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet hat, die Gebühren des Studiums zu übernehmen. (OFD Karlsruhe 10.10.2007, S.2222.7/147-St.146) * Dies stellt keine Steuerberatung i.S. des StBerG dar. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater! BildungsprämieSie können für den Lehrgang Gepr. Personalfachkauffrau (IHK) auch eine staatliche Förderung über die Bildungsprämie beantragen – das sind für Sie 500,- € vom Staat. Gerne nehmen wir diese Gutscheine an, wenn Sie entsprechend auf uns als Bildungsträger ausgestellt sind. Voraussetzungen sind: 1. Beratungsgespräch bei einer offiziellen Beratungsstelle 2. Ausstellung des Gutscheins auf unseren Namen (es müssen beim Gespräch 3 Anbieter genannt werden, Sie können dann uns wählen) 3. Ausstellung des Gutscheins noch vor Maßnahmenbeginn Weitere Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie auf der Homepage: http://www.bildungspraemie.info |
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