Fördermöglichkeiten

Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Erfolg

Ein kleiner Überblick über mögliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung.
In unseren Kursbeschreibungen finden Sie zusätzliche Fördermöglichkeiten, da diese abhängig von Ihrer Weiterbildung und Ihrem Bundesland sind:

1. Aufstiegs BAföG

Mit dem AFBG werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten, z.B. zum Industriemeister/in, Fachkaufmann/frau, Fachwirt/in oder Betriebswirt/in. Eine Alters- oder Einkommensgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht. Um die AFBG-Förderung zu beziehen, müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen.

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html

2. Begabtenförderung

as Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Es unterstützt junge Menschen nach ihrem besonders erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Anspruchsberechtigt sind diejenigen, die ihre Berufsabschlussprüfung mit mind. 1,9 im Gesamtergebnis erreicht haben und nicht älter als 25 Jahre sind.

https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium

https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/AkademischeLaufbahn/Finanzierung/Weiterbildungsstipendium/weiterbildungsstipendium_node.html

Bilden Sie sich weiter. Und holen Sie sich Geld vom Finanzamt!

Das geht! Als Werbungskosten im Rahmen einer Weiterbildung abzugsfähig sind:

  • Fahrtkosten zu den Seminartagen¹
  • Lernmittel
  • Kosten für Lerngruppen
  • Prüfungsgebühren der IHK
  • Lehrgangsgebühren*
  • Mehraufwendung für Verpflegung
  • Fachliteratur.

Da kann schon mal eine Steuerrückerstattung von 1.000 Euro und mehr zusammenkommen!

¹ Die Fahrtkosten können pauschaliert (0,30 € je gefahrenen Kilometer) oder in tatsächlicher Höhe geltend gemacht werden (Bundesfinanzhof München Az: VI 66/05).
Teilweise oder vollständige Übernahme der Lehrgangskosten durch den Arbeitgeber *
Immer mehr Arbeitgeber fördern das Engagement ihrer Mitarbeiter und übernehmen die Lehrgangskosten teilweise oder sogar komplett. Hier gibt es eine interessante Neuregelung (OFD Rheinland, Verfügung vom 28.07.2009, S 2332 - 1014 – St212). Eine steuerfreie Übernahme, bzw. Erstattung durch den Arbeitgeber wird nicht mehr zwingend als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen. Wenn der Arbeitgeber die Kosten für eine Weiterbildung, z.B. zum/zur „Geprüfte/n Wirtschaftsfachwirt/ in IHK“ oder „Geprüfte/n (Technische/n) Betriebswirt/in IHK“ zugesagt hat und sie ersetzt oder übernimmt, müssen Sie den Wert nicht mehr der Steuer unterwerfen. Der Arbeitgeber macht einfach auf der ihm vorgelegten Originalrechnung einen Vermerk über die Höhe der Kostenübernahme und nimmt eine Kopie mit zum Lohnkonto.

Studiengebühren sind seit dem 15.07.2009 steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Gesetzgeber hat einen wichtigen Artikel des SGB IV geändert:
Artikel 9i Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen

(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
(15) vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind.
Wenn der Betrieb sein Eigeninteresse dokumentiert (z.B. durch Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei Eigenkündigung) nimmt die Finanzverwaltung keinen geldwerten Vorteil an. Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet hat, die Gebühren des Studiums zu übernehmen. (OFD Karlsruhe 10.10.2007, S.2222.7/147- St.146)

* Diese Ausführung stellt keine Steuerberatung i.S. des StBerG dar. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater!

1) Bayern

a. Bayern Meisterbonus

Der Meisterbonus in Bayern ist eine finanzielle Anerkennung für erfolgreiche Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertigen Fortbildungsprüfungen. Der Bonus beträgt 3.000 Euro https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/ausbildung-beruf/meisterbonus/ 

2) Hessen

a. Aufstiegsprämie

Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung erhalten einen Bonus von 3.500 Euro. Seit 2019 gibt es die Prämie nicht nur für Meisterprüfungen sondern auch gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach BBiG bzw. HwO. https://www.bildungsportal-hessen.de/g12751

b. Bildungsurlaub

Bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr können Arbeitnehmer für berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildungen in Anspruch nehmen. https://www.bildungsportal-hessen.de/g11671

3) Sachsen

a. Meisterbonus

https://www.sab.sachsen.de/meisterbonus Der Meisterbonus in Sachsen ist eine einmalige Landesprämie von 3.000 Euro für Menschen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben. Er ist steuerfrei und nicht rückzahlungspflichtig und tritt in Kraft für alle Absolventen ab 01.01.2026.

b. Bildungsurlaub

Ab Januar 2027 wird es in Sachsen einen Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub pro Jahr geben.

4) Sachsen-Anhalt:

a. Bildungsurlaub

Alle Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr. https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/landesamt-zur-regelung-offener-vermoegensfragen-2-sed-unrechtsbereinigungsgesetz-integration-bildung-ausbildungsfoerderung/bildung-bafoeg/bildungsfreistellung/bildungsfreistellung?tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=0&cHash=b678ae38d744300f76811db64079e9e9

b. Weiterbildung individuell und betrieblich

Das Programm „Sachsen-Anhalt Weiterbildung – individueller Zugang“ unterstützt Privatpersonen bei beruflicher Weiterbildung mit Zuschüssen von bis zu 90 % und maximal 25.000 € pro Vorhaben und dies arbeitgeberunabhängig. https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/privatpersonen/weiterbildung/weiterbildung-individuell 

Mit dem Programm „betrieblicher Zugang“ werden Beschäftigte, Selbstständige, freiberuflich Tätige undUnternehmer in Sachsen-Anhalt gefördert. Die Förderung umfasst berufliche Weiterbildungen, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Fachkräfte sichern. https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/unternehmen/aus-weiterbildung/weiterbildung-betrieblich

c. Meisterbonus PLUS

Das Land fördert den erfolgreichen Prüfungsabschluss von Aufstiegsfortbildungen für Qualifizierungen gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) Niveau 6 mit einem Bonus in Höhe von 1.000 Euro https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/privatpersonen/weiterbildung/meisterbonus-plus

5) Thüringen

a. Weiterbildungsscheck 

Die Antragstellung wird voraussichtlich erst im Herbst 2026 mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie wieder möglich sein

b. Bildungsurlaub

In Thüringen haben Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr, um sich beruflich, politisch oder ehrenamtsbezogen weiterzubilden https://www.bildungsfreistellung.de/

c. Meisterprämie

Die Thüringer Meisterprämie (offiziell: Meisterprämie nach dem Thüringer Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) wurde zum 01.01.2026 grundlegend reformiert.

Die Prämie wurde von 1.000 auf 2.000 EUR verdoppelt und Der Kreis der Berechtigten wurde erweitert. Die Meisterprämie gilt jetzt auch für Absolventen von Aufstiegsfortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das bedeutet: Der Wirtschaftsfachwirt (IHK), der Industriefachwirt, der Handelsfachwirt und vergleichbare IHK-Aufstiegsfortbildungen sind förderungsfähig. https://www.ihk.de/erfurt/bildung/pruefungen/fortbildungspruefungen/meisterbonus-5874760

6) Baden Württemberg

a. Bildungszeit

Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ermöglicht Arbeitnehmern, sich bis zu fünf Tage pro Jahr für berufliche Weiterbildung freistellen zu lassen, ohne dass der Anspruch auf Arbeitsentgelt verloren geht. Die Freistellung kann für berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder ehrenamtliche Qualifizierung genutzt werden

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/

Unser Kursangebot

Ihr Karrieresprung – Höher. Weiter. Erfolgreicher.

Wir bieten Ihnen mit unseren Kursen das Sprungbrett für Ihre Karriere. Mit der Weiterbildung zum/zur Fachwirt/in (z.B. Wirtschaftsfachwirt/in, Handelsfachwirt/in, Industriefachwirt/in, technische/r Fachwirt/in, Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen) sowie Industriemeister/in und Logistikmeister/in (IHK). Alle Lehrgänge schließen mit einer IHK-Prüfung ab.

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